Garantie/ Gewährleistung
Garantie/ Gewährleistung
Neufahrzeuge Garantie, Gewährleistung & Kulanz
Du hast Fragen zu Garantie, Gewährleistung oder Kulanz bei Deinem Yamaha Motorrad oder Roller? Kein Problem – hier erklären wir Dir kurz und verständlich, worin die Unterschiede liegen.Yamaha Garantie
Yamaha bietet für seine Motorräder und Roller eine Herstellergarantie nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen.
Je nach Modell, Fahrzeugart und Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. des Kaufs können unterschiedliche Garantiezeiträume gelten.
Für Fahrzeuge, die unter die aktuell geltenden erweiterten Yamaha-Garantieregelungen fallen, kann sich der Garantieschutz auf bis zu 5 Jahre erstrecken.
Bitte beachte: Nicht alle Modelle und Fahrzeugkategorien fallen automatisch unter dieselben Garantiebedingungen. Maßgeblich sind immer die für Dein Fahrzeug gültigen Yamaha-Garantiebedingungen.
Im Rahmen der Herstellergarantie werden grundsätzlich Material- und Herstellungsfehler entsprechend den jeweils gültigen Garantiebedingungen geprüft und abgewickelt.
Was ist bei einem Defekt zu tun?
Sollte an Deinem Motorrad oder Roller ein technischer Defekt auftreten, melde Dich gerne bei uns.
Wir schauen uns den Schaden gemeinsam mit Dir an und prüfen, welche Möglichkeiten für die weitere Abwicklung bestehen.
Je nach Fahrzeug und Schaden kann geprüft werden, ob ein Fall im Rahmen von:
- Yamaha Herstellergarantie
- gesetzlicher Gewährleistung
- oder einer möglichen Kulanzregelung
vorliegt.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht mit der Herstellergarantie gleichzusetzen.
Sie betrifft die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Ob ein Anspruch besteht, hängt immer von den gesetzlichen Regelungen und dem jeweiligen Einzelfall ab.
Kulanz – was bedeutet das?
Eine Kulanzleistung ist eine freiwillige Leistung und stellt weder eine Garantie noch einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch dar.
Ob Yamaha eine Kulanzleistung übernimmt, wird individuell geprüft.
Dabei können unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Alter des Fahrzeugs
- Laufleistung
- Art und Ursache des Schadens
- Wartungs- und Servicehistorie
- Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle
Eine mögliche Kostenbeteiligung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen.
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir eine Kulanzentscheidung nicht im Voraus verbindlich zusagen können.
Wir sind für Dich da
Ein Defekt am Motorrad ist immer ärgerlich – deshalb unterstützen wir Dich gerne bei der Prüfung und Abwicklung.
Komm mit Deinem Yamaha Motorrad oder Roller bei uns vorbei oder sprich uns an. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten in Deinem individuellen Fall bestehen.
Motorradschmiede Falkensee – Dein Ansprechpartner für Yamaha.
Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung.
Für die Beurteilung eines konkreten Garantie-, Gewährleistungs- oder Kulanzfalls sind immer die gesetzlichen Bestimmungen, die jeweiligen Vertragsunterlagen sowie die zum Zeitpunkt des Kaufs und der Schadenprüfung gültigen Herstellergarantiebedingungen maßgeblich.
Eine verbindliche Entscheidung über Garantie- oder Kulanzleistungen kann erst nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls getroffen werden.
Gebrauchtfahrzeuge
Gewährleistung & Garantie
1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder und Roller
Beim Kauf eines gebrauchten Motorrads oder Rollers bei uns erhältst Du 1 Jahr gesetzliche Sachmängelhaftung.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich auf Mängel, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gegenüber Verbrauchern – soweit gesetzlich zulässig – auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs verkürzt.
Alter, Laufleistung und Verschleiß
Bei einem gebrauchten Motorrad oder Roller sind Alter, Laufleistung, Zustand und bisherige Nutzung zu berücksichtigen.
Typische Verschleißteile wie beispielsweise:
- Reifen
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Kette und Kettenräder
- Kupplungsteile
- Batterie
- Leuchtmittel
- sonstige verschleißbedingte Bauteile
unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Ein solcher alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß stellt nicht automatisch einen Sachmangel dar.
Bekannte Mängel und Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeugs werden von uns möglichst konkret im Kaufvertrag beziehungsweise im Übergabeprotokoll dokumentiert.
Ersatzteile & Elektronikkomponenten
Auf von uns gelieferte und durch uns fachgerecht montierte Ersatzteile und Elektronikkomponenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung.
Wir übernehmen die gesetzliche Sachmängelhaftung für das von uns gelieferte Bauteil sowie für eine von uns durchgeführte fachgerechte Montage, sofern ein entsprechender Sachmangel vorliegt.
Montage durch unsere Fachwerkstatt
Wird ein Ersatzteil oder eine Elektronikkomponente durch unsere Fachwerkstatt montiert, erfolgt die Montage nach den Vorgaben des Herstellers, soweit entsprechende Vorgaben vorliegen.
Sollte ein Mangel auf eine fehlerhafte Montage durch uns zurückzuführen sein, gelten die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
Selbstmontage durch den Kunden
Werden von uns gelieferte Ersatzteile oder Elektronikkomponenten vom Kunden selbst oder durch einen nicht von uns beauftragten Betrieb montiert, übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Montage, eines falschen Anschlusses, einer fehlerhaften Installation oder einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich eines Mangels des von uns gelieferten Bauteils selbst bleiben hiervon unberührt.
Bei einer Reklamation behalten wir uns vor, das betroffene Bauteil zur technischen Prüfung anzufordern.
Besonderheiten bei Elektronikkomponenten
Elektronische Bauteile können durch verschiedene äußere Einflüsse beschädigt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Verpolung oder falscher Anschluss
- Überspannung oder Spannungsspitzen
- Kurzschluss
- Feuchtigkeit oder Wassereintritt
- unsachgemäße Montage
- beschädigte Kabel oder Steckverbindungen
- Veränderungen an der Fahrzeugelektrik
- nicht freigegebene Zubehörteile
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Schäden, die nachweislich durch solche Einflüsse entstanden sind, stellen nicht automatisch einen Sachmangel des gelieferten Bauteils dar.
Was tun bei einem Defekt?
Sollte ein von uns geliefertes Ersatzteil, eine Elektronikkomponente oder ein von uns verkauftes gebrauchtes Fahrzeug innerhalb des jeweiligen Sachmängelhaftungszeitraums einen Defekt aufweisen, bitten wir Dich, vor der Durchführung einer Reparatur oder dem Austausch des betroffenen Bauteils Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wir prüfen den Sachverhalt und klären, ob ein Sachmangel, ein Montagefehler, Verschleiß oder eine andere Ursache vorliegt.
Bitte beachte: Eigenständig beauftragte Reparaturen oder der Austausch von Bauteilen ohne vorherige Abstimmung mit uns können dazu führen, dass eine Kostenübernahme nicht möglich ist.
Garantie und Gewährleistung
Die gesetzliche Sachmängelhaftung und eine Garantie sind unterschiedliche Dinge.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften und richtet sich gegen uns als Verkäufer.
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung eines Herstellers oder Garantiegebers. Umfang und Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
Eine vorhandene Herstellergarantie oder zusätzliche Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Rechten aus der Sachmängelhaftung.
Unser Anspruch
Wir möchten, dass Du bei uns transparent, fair und sicher einkaufst.
Deshalb legen wir Wert auf eine nachvollziehbare Fahrzeugbeschreibung, eine fachgerechte Montage und eine faire Bearbeitung von Reklamationen.
Bei Fragen zu einem konkreten Fahrzeug, Ersatzteil oder Elektronikkomponenten stehen wir Dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Vereinbarungen des konkreten Kaufvertrages.
Wir stehen für einen transparenten und fairen Gebrauchtfahrzeugkauf.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag. Text wurde mit KI erstellt.

